Ist guter Rat teuer?

Das muss nicht sein. In den meisten Fällen ist rechtzeitig eingeholter Rechtsrat meist wirtschaftlich wesentlich günstiger. Dies gilt insbesondere stets im Bereich der Vertragsgestaltung und immer dann, wenn Sie selbst rechtsgestaltend tätig werden wollen oder müssen z.B. bei Kündigungen oder wenn Ihnen der Abschluss eines Vertrages angetragen wurde, oder wenn Sie ein Vertragsangebot selbst unterbreiten wollen.

Für die sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhalts, gegebenenfalls zusätzlicher Recherche, die sorgfältige Ausarbeitung der Verträge und der Schriftsätze, ausführliche Beratungsgespräche und gegebenenfalls vertiefte und wiederholte Verhandlungen mit dem Gegner wird entsprechend Zeit benötigt, so dass dementsprechend die hochwertige Rechtsdienstleistung, die wir bieten, entsprechend angemessen zu vergüten ist. Dafür haften wir als Rechtsanwälte im Gegensatz zu manch anderen „Beratern“ auch persönlich und vollumfänglich für die Richtigkeit des gegebenen Rechtsrats.

Im Regelfall rechnen wir unsere Gebühren nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Dieses Gesetz sieht für verschiedene Tätigkeiten des Rechtsanwalts feste Gebühren abhängig vom Streitwert oder sogenannte Rahmengebühren vor. Im Bereich Beratung und Vertragsgestaltung bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung zu einem festen Pauschalbetrag oder einer Stundensatzvereinbarung oder einer Kombination aus beiden an, so dass wechselseitig Ihre wie auch unsere Interessen angemessen berücksichtigt und gewahrt sind.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, machen wir für Sie dort kostenfrei eine Deckungsanfrage und rechnen bei entsprechender Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Bei einem unverschuldetem Verkehrsunfall haben Sie Anspruch gegen die gegnerische Versicherung auf Erstattung der Ihnen durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Gebühren.